Digitale Veröffentlichung ist gut. Gedruckt auch.
Aus Fairness beides in der Satzung berücksichtigen.
Was wir erreichen wollen UND WO WIR STEHEN
Das Bürgerbegehren ist erfolgreich beendet
Anspruch auf eine gedruckte Veröffentlichung der wichtigsten Informationen
Dass uns die bewährte Veröffentlichung im Stadtanzeiger langfristig erhalten bleibt.

DIE FRAGESTELLUNG UND BEGRÜNDUNG AUF DEM UNTERSCHRIFTENFORMULAR
(nur händische Unterschriften auf offiziellen Formularen zählen)
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Bekanntmachungssatzung der Stadt Ettenheim in der bis 2025 geltenden Fassung wiederhergestellt wird und die am 27.1.26 beschlossene Änderung (Vorlage BV 399/2025) rückgängig gemacht wird?
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 27.1.2026 eine Satzungsänderung beschlossen, die es zulässt, dass öffentliche Bekanntmachungen nur noch im Internet veröffentlicht werden, aber nicht mehr unbedingt im Stadtanzeiger Von Haus zu Haus. Das halten wir für problematisch, da viele nicht ständig die Internetseite der Gemeinde verfolgen.
Kostendeckungsvorschlag:
Der Bürgermeister hat uns am 12.3. mitgeteilt: »Die Beibehaltung der alten Bekanntmachungssatzung führt zu erhöhten laufenden Kosten, da Satzungen weiterhin vollumfänglich und kostenpflichtig im Amtsblatt abgedruckt werden müssten; die genaue Höhe dieser Mehrkosten ist dabei vom Umgang der Veröffentlichungen abhängig.« Ein Kostendeckungsvorschlag ist für dieses Bürgerbegehren nicht notwendig, weil dieser nach ständiger Rechtsprechung eine bezifferte Kostenschätzung voraussetzen würde, die der Bürgermeister trotz expliziter Anfrage danach nicht mitteilte.
Die Unterzeichnenden beantragten einen eine Abstimmung darüber, ob künftig öffentliche Bekanntmachungen wieder im Amtsblatt im Von Haus zu Haus abgedruckt werden müssen.
Es spricht nichts gegen eine Veröffentlichung auch im Internet, es geht darum, dass die Menschen, die nicht dauernd ins Internet schauen, nicht benachteiligt und von wichtigen Informationen abgeschnitten werden.
Zwar wird von Bürgermeister und Gemeinderat betont, dass sich an der bisherigen Praxis nichts ändern soll, tatsächlich wurde jedoch beschlossen, dass es künftig zulässig ist, öffentliche Bekanntmachungen nur noch im Internet zu veröffentlichen, aber nicht mehr unbedingt im Stadtanzeiger.
Wenn uns die bewährte Veröffentlichung im gedruckten Amtsblatt wirklich erhalten bleiben soll, muss sie verbindlich in die Satzung geschrieben werden. Andernfalls könnte die nur noch freiwillige Veröffentlichung über kurz oder lang wegfallen.
Unterschriftsberechtigt waren alle in Ettenheim Kommunalwahlberechtigten, d.h. alle Einwohner ab dem 16. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen und seit mehr als drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ettenheim mit Ortsteilen haben.
