Häufige Fragen und Einwände – Unsere Antworten
Das trifft für viele zu, und die digitalen Angebote werden auch nicht in Frage gestellt. Die Wahlfreiheit schränkt die digital Fitten in keiner eise ein, vielmehr bietet sie ihnen Alternativen, z.B. wenn das eigene digitale Endgerät einmal nicht funktionieren sollte. Und wir sollten nicht vergessen, dass wir alle älter werden. Die Digitalisierung, die uns im Alter erwartet, wird eine ganz andere sein als die heutige. Das Schritthalten mit einer immer schneller werdenden technischen Entwicklung wird auch für uns, die wir uns an den heutigen Stand der Technik gewöhnt haben, eine Herausforderung werden. Im Alter können wir noch auf das zurückgreifen, was wir als Kinder gelernt haben: Lesen und Schreiben auf Papier, aber im Alter werden wir Schwierigkeiten haben, ständig neu zu lernen, mit sich permanent ändernden digitale Medien zurechtzukommen.
Das mag aktuell zutreffen. Unser Anliegen richtet sich jedoch nicht gegen eine konkrete Maßnahme, sondern auf die grundsätzliche icherung von Wahlfreiheit für die Zukunft. Entwicklungen erfolgen oft schrittweise. Der bargeldlose Kassenautomat im Schwimmbad war keine „geplante Abschaffung von Bargeld“, trotzdem kann man an der Kasse heute nicht mehr bar bezahlen. Genau deshalb halten wir es für sinnvoll, frühzeitig Leitplanken festzulegen: für langfristige Zahlungsvielfalt und gleichwertige analoge Zugänge.
Aktuell wird dies zugesichert. Auf freiwilliger Basis. Gleichzeitig wurde jedoch eine rechtliche Grundlage geschaffen, die eine rein digitale Veröffentlichung ermöglicht. Dieser Aspekt ging in der Berichterstattung über die neue Bekanntmachungssatzung unter. Und genau hier sehen wir das Problem: Was heute freiwillig geschieht, kann morgen entfallen. Wir setzen uns dafür ein, dass bewährte Informationswege verbindlich abgesichert bleiben, gerade für diejenigen, die nicht täglich online sind.
Ein Bürgerbegehren ist bewusst als starkes Instrument vorgesehen, wenn grundlegende Fragen des Zusammenlebens berührt sind. Bürgerentscheide sind Ausdruck gelebter Demokratie. Darüber hinaus ist die Möglichkeit gegeben, die Bürgerentscheide auf den Tag der Bürgermeisterwahl im Oktober zu legen. Damit würden durch den Bürgerentscheid nur wenig zusätzliche Kosten anfallen. Gleichzeitig könnten die Abstimmungen gegenseitig von einer höheren Wahlbeteiligung profitieren. Und wenn der Gemeinderat das Anliegen übernimmt, kommt es erst gar nicht zum Bürgerentscheid. Die damit verbundenen Kosten würden entfallen. Die Entscheidung liegt beim Gemeinderat.

