Digitaler Fortschritt & Zugangsformen-Vielfalt
So geht Solidarität.
Was wir erreichen wollen UND WO WIR STEHEN
Bürgerbegehren eingereicht
Ein Konzept für eine Verwaltung, die digitale Angebote ergänzt und gleichzeitig persönliche, direkte und bewährte Zugangswege für alle sichert.

DIE FRAGESTELLUNG UND BEGRÜNDUNG AUF DEM UNTERSCHRIFTENFORMULAR
(nur händische Unterschriften auf offiziellen Formularen zählen)
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Ettenheim ein Konzept Zahlungsvielfalt und Bürgernähe erarbeitet, das neben besseren digitalen Angeboten analoge Zugangswege für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft als gleichwertige Alternativen vorsieht, einschließlich telefonischer
Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, schriftlicher Kommunikation auf Papier und Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel?
Begründung:
Der Kontakt zwischen Verwaltung und der Bürgerschaft verändert sich durch die Digitalisierung. Das Thema hat deshalb eine hohe Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, weshalb darüber ein Bürgerentscheid stattfinden sollte.
Kostendeckungsvorschlag:
Nicht erforderlich, da das Konzept von der Verwaltung erarbeitet werden kann und dies keine (nennenswerten) Kosten verursacht.
Die Unterzeichnenden beantragen einen eine Abstimmung darüber, ob die Stadt ein Konzept für Zahlungsvielfalt und bürgernahe Verwaltung entwickeln soll – digital und analog gleichwertig.
Es geht nicht um ein Verbot oder „gegen etwas“ und auch nicht um innere Verwaltungsprozesse, sondern um einen Auftrag an die Stadt, ein ausgewogenes Konzept für die Außenkontakte mit uns Bürgern zu erarbeiten.
Zwar wird von Bürgermeister und Gemeinderat betont, dass sich an der bisherigen Praxis nichts ändern soll, tatsächlich wurde jedoch beschlossen, dass es künftig zulässig ist, öffentliche Bekanntmachungen nur noch im Internet zu veröffentlichen, aber nicht mehr unbedingt im Stadtanzeiger.
Wenn uns die bewährte Veröffentlichung im gedruckten Amtsblatt wirklich erhalten bleiben soll, muss sie verbindlich in die Satzung geschrieben werden. Andernfalls könnte die nur noch freiwillige Veröffentlichung über kurz oder lang wegfallen.
Unterschriftsberechtigt sind alle in Ettenheim Kommunalwahlberechtigten, d.h. alle Einwohner ab dem 16. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen und seit mehr als drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ettenheim mit Ortsteilen haben.
