Kandidatencheck zur Bürgermeisterwahl in Ettenheim 2026

Worum geht es bei diesem Kandidatencheck? Die sieben Fragen betreffen ausschließlich das Thema „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ und die praktische Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Konzepts „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“

Die Antworten wurden allen drei Kandidaten mit denselben Auswahlmöglichkeiten vorgelegt. Die dazugehörige Skala lautet A = 4, B = 3, C = 2, D = 1 und E = 0 Punkte; maximal sind 28 Punkte erreichbar.

Die Punktzahl ist keine Gesamtbewertung der Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeisteramt. Andere politische Themen, persönliche Qualifikationen, Führungserfahrung und weitere Gesichtspunkte der Bürgermeisterwahl werden hier nicht bewertet.

Teil 2

Selbsttest: Welche Positionen vertreten Sie?

Wählen Sie bei jeder Frage die Aussage, die Ihrer eigenen Vorstellung davon am nächsten kommt, wie der neue Bürgermeister das beschlossene Konzept umsetzen soll. Anschließend können Sie Ihre Auswahl mit den veröffentlichten Kandidatenantworten vergleichen.

Hinweis: Alle drei Kandidaten haben geantwortet. Sie können dieselben sieben Fragen selbst beantworten und Ihre Auswahl anschließend mit den veröffentlichten Antworten vergleichen.

Ihre Eingaben und Kommentare werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht an uns oder einen Server übertragen und nicht dauerhaft gespeichert. Die Zusammenfassung wird ebenfalls nur lokal erzeugt. Erst wenn Sie auf „Zusammenfassung kopieren“ klicken, wird der Text in Ihre Zwischenablage kopiert.
Antwort fehltBeantwortet

1. Welchen Stellenwert soll das Konzept „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ unter der neuen Bürgermeisterin bzw. dem neuen Bürgermeister haben?

Hintergrund: Der Gemeinderat hat beschlossen, die mit dem Bürgerbegehren „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ verlangte Maßnahme durchzuführen. Das anschließend beschlossene Konzept „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ konkretisiert diesen Beschluss und bildet den derzeitigen Rahmen für die Umsetzung. Wie die darin angelegten Grundsätze im Verwaltungsalltag ausgestaltet und weiterentwickelt werden, bleibt Teil der Umsetzung.

Maximal 300 Zeichen0 / 300
Antwort fehltBeantwortet

2. Was soll „gleichwertig“ bei analogen und digitalen Zugangswegen in der Praxis bedeuten?

Hintergrund: „Gleichwertig“ stammt unmittelbar aus der Frage des Bürgerbegehrens: Analoge Zugangswege sollen neben besseren digitalen Angeboten „dauerhaft als gleichwertige Alternativen“ bestehen – ausdrücklich einschließlich telefonischer Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, Kommunikation auf Papier und Bargeld.

Maximal 300 Zeichen0 / 300
Antwort fehltBeantwortet

3. Wie soll künftig mit der Barzahlung des Eintritts im Schwimmbad umgegangen werden?

Hintergrund: Derzeit kann der Eintritt am Schwimmbad nicht unmittelbar an der Kasse bar bezahlt werden. Barzahler müssen ihre Eintrittskarte auf anderem Weg erwerben.

Maximal 300 Zeichen0 / 300
Antwort fehltBeantwortet

4. Wie weit soll die Wahlfreiheit zwischen digitalem und analogem Zugang gehen?

Hintergrund: Das Bürgerbegehren richtet sich nicht gegen Digitalisierung. Digitale Angebote sollen verbessert werden; zugleich sollen dort, wo die Stadt selbst entscheiden kann, praktikable analoge Wege erhalten bleiben. Kurz: „auch digital statt nur digital“.

Maximal 300 Zeichen0 / 300
Antwort fehltBeantwortet

5. Wie aktiv soll Ettenheim seinen eigenen Gestaltungsspielraum zum Erhalt analoger Alternativen nutzen?

Hintergrund: Bund, Land und andere übergeordnete Stellen treiben die Digitalisierung von Verwaltung, Kommunikation und Zahlungsverkehr weiter voran. Ettenheim besitzt jedoch in vielen Bereichen eigenen Gestaltungsspielraum.

Maximal 300 Zeichen0 / 300
Antwort fehltBeantwortet

6. Wie soll das beschlossene Konzept künftig praktisch umgesetzt werden?

Hintergrund: Mit dem Beschluss des Konzepts ist die Grundsatzentscheidung getroffen. Wie sie im Alltag wirkt, hängt von vielen einzelnen Verwaltungsentscheidungen ab. Deshalb geht es hier darum, wie aktiv die Umsetzung künftig begleitet, überprüft und weiterentwickelt werden soll.

Maximal 300 Zeichen0 / 300
Antwort fehltBeantwortet

7. Welche Konsequenz sollte aus den beiden Bürgerbegehren für den zukünftigen Umgang zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft gezogen werden?

Hintergrund: Das Bürgerbegehren wollte analoge Zugangswege dauerhaft in einem Konzept sichern. Statt dieses Anliegen frühzeitig gemeinsam aufzugreifen, wurde es aus Sicht der Initiatoren zunächst mit erheblichem politischem und rechtlichem Widerstand bekämpft. Der deutlich artikulierte Bürgerwille und die Wirksamkeit der direkten Demokratie führten schließlich zum Einlenken – der Konflikt setzte sich jedoch bis in die konkrete Umsetzung fort.

Maximal 300 Zeichen0 / 300

Vergleich mit den Kandidatenantworten

Alle drei Kandidaten haben geantwortet. Carina Kratt und Alexander Ruchti haben ihre Auswahl durch persönliche Kommentare erläutert; Dominik Eble hat keine zusätzlichen Kommentare abgegeben. Die Antworten sind in Teil 1 vollständig dargestellt.

Hinweis zum Selbsttest

Der Selbsttest dient nur dazu, Ihre eigenen Antworten festzuhalten und mit den veröffentlichten Kandidatenantworten zu vergleichen. Er enthält keine Aussage darüber, welche Kandidatin oder welcher Kandidat insgesamt vorzuziehen ist.

Zusammenfassung Ihres Selbsttests

Hier werden Ihre gewählten Antworten und Kommentare aus dem Selbsttest als einfacher Text zusammengestellt. Sie können den Text kopieren und zum Beispiel in eine E-Mail einfügen. Die Zusammenfassung wird nur lokal in Ihrem Browser erzeugt und nicht an uns oder einen Server übertragen. Mit dem Button „Zusammenfassung kopieren“ können Sie den Text bewusst in Ihre Zwischenablage übernehmen und anschließend selbst weiterverwenden, zum Beispiel in einer E-Mail.

0 von 7 Fragen beantwortet Noch 7 Antworten fehlen. Ihre Auswahl wird nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet.
Teil 1

Antworten der Kandidaten

Die gewählten Antworten werden Frage für Frage gegenübergestellt. Carina Kratt und Alexander Ruchti haben ihre Antworten jeweils kommentiert; Dominik Eble hat keine zusätzlichen Kommentare abgegeben. Die fünf möglichen Antworten können bei jeder Frage direkt unter dem Hintergrundtext aufgeklappt werden.

1. Welchen Stellenwert soll das Konzept „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ unter der neuen Bürgermeisterin bzw. dem neuen Bürgermeister haben?

Hintergrund: Der Gemeinderat hat beschlossen, die mit dem Bürgerbegehren „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ verlangte Maßnahme durchzuführen. Das anschließend beschlossene Konzept „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ konkretisiert diesen Beschluss und bildet den derzeitigen Rahmen für die Umsetzung. Wie die darin angelegten Grundsätze im Verwaltungsalltag ausgestaltet und weiterentwickelt werden, bleibt Teil der Umsetzung.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Die neue Bürgermeisterin bzw. der neue Bürgermeister soll das Konzept aktiv umsetzen, weiterentwickeln und als Leitlinie einer modernen und zugleich bürgernahen Stadtverwaltung vertreten.
  2. B – Das Konzept soll aktiv umgesetzt und bei neuen Verwaltungsentscheidungen konsequent berücksichtigt werden.
  3. C – Das Konzept soll grundsätzlich berücksichtigt werden. Im Einzelfall soll jedoch zwischen Bürgernähe, Kosten und Verwaltungsaufwand abgewogen werden.
  4. D – Das Konzept beschreibt im Wesentlichen bereits die bisherige Verwaltungspraxis. Ein besonderer zusätzlicher Handlungsauftrag ergibt sich daraus nicht.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht festlegen.
Carina Kratt
Antwort ADie neue Bürgermeisterin bzw. der neue Bürgermeister soll das Konzept aktiv umsetzen, weiterentwickeln und als Leitlinie einer modernen und zugleich bürgernahen Stadtverwaltung vertreten.
Kommentar:
Bürgernähe ist für mich ein zentraler Baustein einer modernen Verwaltung. Ich möchte das Konzept weiterentwickeln und dafür sorgen, dass unsere Verwaltung einfach, zugänglich und nah an den Menschen ist.
Alexander Ruchti
Antwort ADie neue Bürgermeisterin bzw. der neue Bürgermeister soll das Konzept aktiv umsetzen, weiterentwickeln und als Leitlinie einer modernen und zugleich bürgernahen Stadtverwaltung vertreten.
Kommentar:
Digitalisierung und Bürgernähe gehören für mich zusammen. Digitale Angebote sollen ausgebaut werden, ohne Menschen auszugrenzen. Entscheidend ist, unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen und Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen praxistauglich weiterzuentwickeln.
Dominik Eble
Antwort ADie neue Bürgermeisterin bzw. der neue Bürgermeister soll das Konzept aktiv umsetzen, weiterentwickeln und als Leitlinie einer modernen und zugleich bürgernahen Stadtverwaltung vertreten.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Carina Kratt, Alexander Ruchti und Dominik Eble vertreten bei dieser Frage dieselbe Position: Das Konzept soll aktiv umgesetzt, weiterentwickelt und als Leitlinie einer modernen und bürgernahen Verwaltung verstanden werden. Kratt hebt besonders die Bürgernähe hervor. Ruchti verbindet Bürgernähe mit dem Ausbau digitaler Angebote, ohne Menschen auszugrenzen. Eble hat keinen zusätzlichen Kommentar abgegeben.

2. Was soll „gleichwertig“ bei analogen und digitalen Zugangswegen in der Praxis bedeuten?

Hintergrund: „Gleichwertig“ stammt unmittelbar aus der Frage des Bürgerbegehrens: Analoge Zugangswege sollen neben besseren digitalen Angeboten „dauerhaft als gleichwertige Alternativen“ bestehen – ausdrücklich einschließlich telefonischer Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, Kommunikation auf Papier und Bargeld.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Beide Wege sollen grundsätzlich vergleichbar einfach, direkt und zugänglich sein. Die Wahl des analogen Weges darf nicht zu einer wesentlichen Benachteiligung führen.
  2. B – Unterschiede sind möglich, solange der analoge Weg ohne erhebliche zusätzliche Hürden nutzbar bleibt.
  3. C – Ein analoger Weg soll zuverlässig vorhanden sein, darf aber deutlich umständlicher sein als der digitale.
  4. D – Es genügt, wenn grundsätzlich eine analoge Möglichkeit vorhanden ist.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht festlegen.
Carina Kratt
Antwort BUnterschiede sind möglich, solange der analoge Weg ohne erhebliche zusätzliche Hürden nutzbar bleibt.
Kommentar:
Gleichwertig bedeutet für mich nicht, dass analoge und digitale Angebote identisch sein müssen. Unterschiede sind möglich, solange der analoge Zugang ohne erhebliche zusätzliche Hürden nutzbar bleibt.
Alexander Ruchti
Antwort BUnterschiede sind möglich, solange der analoge Weg ohne erhebliche zusätzliche Hürden nutzbar bleibt.
Kommentar:
Digitalisierung soll den Zugang zur Verwaltung einfacher machen, aber keine neuen Hürden schaffen. Deshalb ist mir wichtig, dass auch Menschen ohne Smartphone oder digitale Kenntnisse unsere Verwaltung gut und möglichst selbstständig erreichen und deren Leistungen in Anspruch nehmen können.
Dominik Eble
Antwort ABeide Wege sollen grundsätzlich vergleichbar einfach, direkt und zugänglich sein. Die Wahl des analogen Weges darf nicht zu einer wesentlichen Benachteiligung führen.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Dominik Eble fordert grundsätzlich vergleichbar einfache, direkte und zugängliche analoge und digitale Wege. Carina Kratt und Alexander Ruchti lassen Unterschiede zwischen beiden Wegen zu, solange daraus keine erheblichen zusätzlichen Hürden für den analogen Zugang entstehen. Kratt betont, dass „gleichwertig“ nicht „identisch“ bedeuten müsse; Ruchti verweist besonders auf Menschen ohne Smartphone oder digitale Kenntnisse.

3. Wie soll künftig mit der Barzahlung des Eintritts im Schwimmbad umgegangen werden?

Hintergrund: Derzeit kann der Eintritt am Schwimmbad nicht unmittelbar an der Kasse bar bezahlt werden. Barzahler müssen ihre Eintrittskarte auf anderem Weg erwerben.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Es soll eine pragmatische und wirtschaftliche Lösung geschaffen werden, mit der der Eintritt unmittelbar am Schwimmbad wieder bar bezahlt werden kann.
  2. B – Konkrete Möglichkeiten für eine Barzahlung am Schwimmbad sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
  3. C – Verbesserungen sollen geprüft werden. Eine direkte Barzahlung am Schwimmbad muss jedoch nicht zwingend wieder eingeführt werden.
  4. D – Die bestehende Möglichkeit, Eintrittskarten gegen Bargeld an anderer Stelle zu erwerben, ist ausreichend.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht festlegen.
Carina Kratt
Antwort CVerbesserungen sollen geprüft werden. Eine direkte Barzahlung am Schwimmbad muss jedoch nicht zwingend wieder eingeführt werden.
Kommentar:
Ich möchte prüfen, ob die Bezahlmöglichkeiten verbessert werden können. Gleichzeitig muss klar sein, dass das Schwimmbad kein Gewinnbetrieb für die Stadt ist. Daher gilt es abzuwägen, welche zusätzlichen Kosten entstehen und ob diese im Verhältnis zu dieser freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe stehen. Gerade bei engeren finanziellen Spielräumen müssen wir genau hinschauen.
Alexander Ruchti
Antwort CVerbesserungen sollen geprüft werden. Eine direkte Barzahlung am Schwimmbad muss jedoch nicht zwingend wieder eingeführt werden.
Kommentar:
Ich setze auf den Austausch mit allen Beteiligten. Gemeinsam mit Kioskbetreiber, Förderverein, Schwimmbadpersonal, Campingplatzbetreiber und Stadt sollten wir Erfahrungen der Saison erörtern und nach Möglichkeit gemeinsam praktikable Lösungen zur Verbesserung entwickeln.
Dominik Eble
Antwort AEs soll eine pragmatische und wirtschaftliche Lösung geschaffen werden, mit der der Eintritt unmittelbar am Schwimmbad wieder bar bezahlt werden kann.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Dominik Eble spricht sich für eine pragmatische und wirtschaftliche Lösung aus, mit der unmittelbar am Schwimmbad wieder bar bezahlt werden kann. Carina Kratt und Alexander Ruchti wollen Verbesserungen prüfen, machen die Wiedereinführung der direkten Barzahlung aber nicht zur zwingenden Vorgabe. Kratt verweist besonders auf Kosten und finanzielle Rahmenbedingungen; Ruchti auf den Austausch mit Kioskbetreiber, Förderverein, Schwimmbadpersonal, Campingplatzbetreiber und Stadt.

4. Wie weit soll die Wahlfreiheit zwischen digitalem und analogem Zugang gehen?

Hintergrund: Das Bürgerbegehren richtet sich nicht gegen Digitalisierung. Digitale Angebote sollen verbessert werden; zugleich sollen dort, wo die Stadt selbst entscheiden kann, praktikable analoge Wege erhalten bleiben. Kurz: „auch digital statt nur digital“.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Auch bei fortschreitender Digitalisierung sollen Bürger wesentliche städtische Leistungen grundsätzlich ohne Smartphone, App oder Internet selbstständig nutzen können. Analoge Wege sollen nicht allein aus Effizienzgründen abgeschafft werden.
  2. B – Analoge Wege sollen grundsätzlich dauerhaft erhalten bleiben. Ausnahmen sollte es nur aus gewichtigen sachlichen Gründen geben.
  3. C – Analoge Möglichkeiten sollen erhalten bleiben, soweit Aufwand und Kosten vertretbar sind.
  4. D – Digitale Verfahren sollen grundsätzlich Vorrang haben. Analoge Wege sind vor allem als Hilfsangebot für Menschen erforderlich, die digitale Verfahren nicht nutzen können.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht festlegen.
Carina Kratt
Antwort BAnaloge Wege sollen grundsätzlich dauerhaft erhalten bleiben. Ausnahmen sollte es nur aus gewichtigen sachlichen Gründen geben.
Kommentar:
Ausnahmen können aus gewichtigen sachlichen Gründen sinnvoll sein, etwa wenn Aufwand und Kosten in keinem angemessenen Verhältnis stehen oder dadurch eine effiziente Arbeit der Verwaltung erheblich eingeschränkt bzw. beeinträchtigt wird.
Alexander Ruchti
Antwort BAnaloge Wege sollen grundsätzlich dauerhaft erhalten bleiben. Ausnahmen sollte es nur aus gewichtigen sachlichen Gründen geben.
Kommentar:
Mein Grundsatz lautet: Digitalisierung soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen und niemanden ausschließen. Daher möchte ich bewährte analoge Angebote erhalten und nur dann davon abweichen, wenn gewichtige sachliche Gründe dafürsprechen.
Dominik Eble
Antwort BAnaloge Wege sollen grundsätzlich dauerhaft erhalten bleiben. Ausnahmen sollte es nur aus gewichtigen sachlichen Gründen geben.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Alle drei Kandidaten wollen analoge Wege grundsätzlich dauerhaft erhalten und Ausnahmen nur aus gewichtigen sachlichen Gründen zulassen. Kratt nennt insbesondere ein unangemessenes Verhältnis von Aufwand und Kosten sowie mögliche Beeinträchtigungen der Verwaltungseffizienz. Ruchti beschreibt Digitalisierung als zusätzliche Möglichkeit, die niemanden ausschließen soll. Eble hat keinen zusätzlichen Kommentar abgegeben.

5. Wie aktiv soll Ettenheim seinen eigenen Gestaltungsspielraum zum Erhalt analoger Alternativen nutzen?

Hintergrund: Bund, Land und andere übergeordnete Stellen treiben die Digitalisierung von Verwaltung, Kommunikation und Zahlungsverkehr weiter voran. Ettenheim besitzt jedoch in vielen Bereichen eigenen Gestaltungsspielraum.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Diesen kommunalen Handlungsspielraum soll Ettenheim aktiv nutzen, um gleichwertige analoge Wege dauerhaft zu erhalten. Wo die Stadt selbst entscheiden kann, soll der Grundsatz „auch digital statt nur digital“ gelten.
  2. B – Analoge Alternativen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, solange keine zwingenden rechtlichen Vorgaben entgegenstehen und der Aufwand vertretbar bleibt.
  3. C – Analoge Alternativen sind wichtig. Ettenheim soll jedoch die allgemeine Digitalisierung mitvollziehen und jeweils im Einzelfall über ihren Erhalt entscheiden.
  4. D – Ettenheim soll sich grundsätzlich an der allgemeinen Digitalisierungsentwicklung orientieren. Analoge Alternativen sollen vor allem dort erhalten bleiben, wo sie zwingend erforderlich sind.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht festlegen.
Carina Kratt
Antwort BAnaloge Alternativen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, solange keine zwingenden rechtlichen Vorgaben entgegenstehen und der Aufwand vertretbar bleibt.
Kommentar:
Aus meiner Verwaltungspraxis weiß ich, wie schnell rechtlich zwingende Vorgaben bspw. zur elektronischen Textform entstehen. Bürgernähe bedeutet für mich trotzdem, den eigenen Gestaltungsspielraum konsequent zu nutzen und analoge Alternativen anzubieten, wo der Aufwand und die Kosten vertretbar bleiben.
Alexander Ruchti
Antwort BAnaloge Alternativen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, solange keine zwingenden rechtlichen Vorgaben entgegenstehen und der Aufwand vertretbar bleibt.
Kommentar:
Ettenheim sollte seinen Gestaltungsspielraum nutzen, um niemanden von städtischen Leistungen auszuschließen. Gleichzeitig möchte ich im Einzelfall gemeinsam mit den Beteiligten prüfen, welche analogen und digitalen Zugangswege sinnvoll, praktikabel und wirtschaftlich sind.
Dominik Eble
Antwort BAnaloge Alternativen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, solange keine zwingenden rechtlichen Vorgaben entgegenstehen und der Aufwand vertretbar bleibt.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Alle drei Kandidaten wollen analoge Alternativen grundsätzlich erhalten, solange keine zwingenden rechtlichen Vorgaben entgegenstehen und der Aufwand vertretbar bleibt. Kratt verweist auf mögliche rechtlich zwingende Vorgaben und die Vertretbarkeit von Aufwand und Kosten. Ruchti betont Zugänglichkeit sowie eine Prüfung von Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit im Einzelfall. Eble hat keinen zusätzlichen Kommentar abgegeben.

6. Wie soll das beschlossene Konzept künftig praktisch umgesetzt werden?

Hintergrund: Mit dem Beschluss des Konzepts ist die Grundsatzentscheidung getroffen. Wie sie im Alltag wirkt, hängt von vielen einzelnen Verwaltungsentscheidungen ab. Deshalb geht es hier darum, wie aktiv die Umsetzung künftig begleitet, überprüft und weiterentwickelt werden soll.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Die Umsetzung soll systematisch überprüft werden. Schwachstellen sollen identifiziert, Verbesserungen angestoßen und Gemeinderat und Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.
  2. B – Die Umsetzung soll aktiv begleitet und bei erkennbaren Problemen nachgesteuert werden.
  3. C – Das Konzept soll bei zukünftigen Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Überprüfung ist nicht erforderlich.
  4. D – Da Ettenheim bereits viele analoge Angebote besitzt, besteht derzeit kein besonderer zusätzlicher Umsetzungsbedarf.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht festlegen.
Carina Kratt
Antwort ADie Umsetzung soll systematisch überprüft werden. Schwachstellen sollen identifiziert, Verbesserungen angestoßen und Gemeinderat und Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.
Kommentar:
Das gehört für mich zu einer modernen und verantwortungsvollen Verwaltung dazu: Abläufe regelmäßig zu überprüfen, Schwachstellen offen anzusprechen und Verbesserungen umzusetzen. Wichtig ist mir dabei auch, Gemeinderat und Öffentlichkeit transparent über die Entwicklung zu informieren.
Alexander Ruchti
Antwort ADie Umsetzung soll systematisch überprüft werden. Schwachstellen sollen identifiziert, Verbesserungen angestoßen und Gemeinderat und Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.
Kommentar:
Entscheidend ist für mich die praktische Umsetzung. Deshalb sollten wir Erfahrungen von Bürgern und Verwaltung aufnehmen, Probleme frühzeitig erkennen und gemeinsam mit den jeweils relevanten Akteuren nachsteuern, wenn sich Zugangswege in der Praxis nicht bewähren.
Dominik Eble
Antwort ADie Umsetzung soll systematisch überprüft werden. Schwachstellen sollen identifiziert, Verbesserungen angestoßen und Gemeinderat und Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Alle drei Kandidaten sprechen sich für eine systematische Überprüfung der Umsetzung aus. Kratt betont dabei transparente Information von Gemeinderat und Öffentlichkeit. Ruchti möchte zusätzlich Erfahrungen von Bürgern und Verwaltung aufnehmen und bei Problemen gemeinsam mit den jeweils betroffenen Akteuren nachsteuern. Eble hat keinen zusätzlichen Kommentar abgegeben.

7. Welche Konsequenz sollte aus den beiden Bürgerbegehren für den zukünftigen Umgang zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft gezogen werden?

Hintergrund: Das Bürgerbegehren wollte analoge Zugangswege dauerhaft in einem Konzept sichern. Statt dieses Anliegen frühzeitig gemeinsam aufzugreifen, wurde es aus Sicht der Initiatoren zunächst mit erheblichem politischem und rechtlichem Widerstand bekämpft. Der deutlich artikulierte Bürgerwille und die Wirksamkeit der direkten Demokratie führten schließlich zum Einlenken – der Konflikt setzte sich jedoch bis in die konkrete Umsetzung fort.

Alle fünf Antwortmöglichkeiten anzeigen
  1. A – Bürgerbegehren sind ein wichtiges demokratisches Korrektiv. Bei grundlegenden Konflikten soll frühzeitig, offen und ergebnisorientiert mit Bürgerinitiativen gesprochen werden, bevor sich Positionen verhärten.
  2. B – Bürgerbegehren gehören zur Demokratie. Bei vergleichbaren Konflikten soll frühzeitig das Gespräch mit den Beteiligten gesucht werden.
  3. C – Der damalige Ablauf war nicht in allen Punkten optimal, führte aber letztlich zu einem sachgerechten Ergebnis.
  4. D – Das damalige Vorgehen von Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat war im Wesentlichen richtig. Ein besonderer Änderungsbedarf ergibt sich daraus nicht.
  5. E – Dazu möchte ich mich nicht äußern.
Carina Kratt
Antwort ABürgerbegehren sind ein wichtiges demokratisches Korrektiv. Bei grundlegenden Konflikten soll frühzeitig, offen und ergebnisorientiert mit Bürgerinitiativen gesprochen werden, bevor sich Positionen verhärten.
Kommentar:
Miteinander ins Gespräch zu kommen, unterschiedliche Meinungen anzuhören und zu respektieren, ist für mich das A und O eines guten Miteinanders. Ich möchte ansprechbar sein und ein offenes Ohr haben. Denn nur gemeinsam kommen wir weiter – meist verbindet uns mehr, als uns trennt.
Alexander Ruchti
Antwort ABürgerbegehren sind ein wichtiges demokratisches Korrektiv. Bei grundlegenden Konflikten soll frühzeitig, offen und ergebnisorientiert mit Bürgerinitiativen gesprochen werden, bevor sich Positionen verhärten.
Kommentar:
Bürgerbegehren sind Teil unserer Demokratie. Mein Ansatz ist, möglichst früh miteinander ins Gespräch zu kommen, unterschiedliche Sichtweisen ernst zu nehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bevor sich Positionen verhärten.
Dominik Eble
Antwort BBürgerbegehren gehören zur Demokratie. Bei vergleichbaren Konflikten soll frühzeitig das Gespräch mit den Beteiligten gesucht werden.
Kein Kommentar abgegeben.
Einordnung: Carina Kratt und Alexander Ruchti bezeichnen Bürgerbegehren als wichtiges demokratisches Korrektiv und sprechen sich für einen frühen, offenen und ergebnisorientierten Dialog aus, bevor sich Positionen verhärten. Dominik Eble betont ebenfalls den frühen Dialog, formuliert jedoch zurückhaltender und spricht allgemein davon, dass Bürgerbegehren zur Demokratie gehören und bei vergleichbaren Konflikten das Gespräch mit den Beteiligten gesucht werden soll.

Gesamtpunktzahl der Kandidaten

Die Summe ergibt sich aus den sieben Antworten nach dem auf dieser Seite erläuterten Schema A = 4, B = 3, C = 2, D = 1 und E = 0 Punkte. Maximal sind 28 Punkte erreichbar. Die Einordnung bezieht sich ausschließlich auf das Thema „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ und nicht auf die allgemeine Eignung für das Bürgermeisteramt.

Carina Kratt

Gesamtpunktzahl: 23 / 28
Einordnung: Hohe Übereinstimmung: Die Auswahl unterstützt die wesentlichen Ziele des Bürgerbegehrens. Bei einzelnen Punkten werden Umsetzung, Kosten oder Verwaltungsaufwand stärker abgewogen.

Alexander Ruchti

Gesamtpunktzahl: 23 / 28
Einordnung: Hohe Übereinstimmung: Die Auswahl unterstützt die wesentlichen Ziele des Bürgerbegehrens. Bei einzelnen Punkten werden Umsetzung, Kosten oder Verwaltungsaufwand stärker abgewogen.

Dominik Eble

Gesamtpunktzahl: 25 / 28
Einordnung: Sehr hohe Übereinstimmung: Die Auswahl entspricht in sehr hohem Maß dem Anliegen des Bürgerbegehrens und legt großen Wert auf dauerhaft verfügbare, möglichst gleichwertige analoge und digitale Wege.

So wird die Gesamtwertung berechnet

Für alle drei Kandidaten gilt dasselbe, bereits vor Eingang der Antworten festgelegte Schema: A = 4, B = 3, C = 2, D = 1 und E = 0 Punkte. Bei sieben Fragen sind maximal 28 Punkte möglich.

Carina Kratt A · B · C · B · B · A · A
Alexander Ruchti A · B · C · B · B · A · A
Dominik Eble A · A · A · B · B · A · B

Vorab festgelegte Auswertungsskala:

24–28 PunkteSehr hohe Übereinstimmung: Die Auswahl entspricht in sehr hohem Maß dem Anliegen des Bürgerbegehrens und legt großen Wert auf dauerhaft verfügbare, möglichst gleichwertige analoge und digitale Wege.
19–23 PunkteHohe Übereinstimmung: Die Auswahl unterstützt die wesentlichen Ziele des Bürgerbegehrens. Bei einzelnen Punkten werden Umsetzung, Kosten oder Verwaltungsaufwand stärker abgewogen.
14–18 PunkteMittlere Übereinstimmung: Analoge Alternativen werden grundsätzlich unterstützt; Digitalisierung, Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsvereinfachung erhalten teilweise einen höheren Stellenwert.
7–13 PunkteGeringe Übereinstimmung: Analoge Angebote werden eher als ergänzende Möglichkeit verstanden; eine dauerhafte Gleichwertigkeit analoger und digitaler Wege hat geringere Priorität.
1–6 PunkteSehr geringe Übereinstimmung: Die Auswahl setzt deutlich andere Schwerpunkte als das Bürgerbegehren und gibt digitalen Verfahren und Verwaltungsoptimierung klaren Vorrang.
0 PunkteKeine bewertbare Position: Bei allen sieben Fragen wurde die Antwort ohne inhaltliche Festlegung gewählt.

Zur Bedeutung: Diese Skala bezieht sich ausschließlich auf die sieben Fragen zum Anliegen „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“. Die einzelnen Antworten und – soweit abgegeben – die Kommentare sollten zusätzlich gelesen werden, weil sie inhaltliche Nuancen zeigen, die eine reine Punktzahl nicht abbilden kann.

Wie ist die Gesamtpunktzahl zu verstehen?

Die sieben Fragen wurden allen drei Kandidaten mit denselben Antwortmöglichkeiten vorgelegt. Den Antwortmöglichkeiten war bereits vor Eingang der Kandidatenantworten ein einheitliches Punkteschema zugeordnet: A = 4, B = 3, C = 2, D = 1 und E = 0 Punkte. Maximal sind damit 28 Punkte erreichbar.

Die rechnerische Zusammenfassung dient ausschließlich dazu, die Antworten innerhalb dieses klar abgegrenzten Themenbereichs nach einem einheitlichen Maßstab darzustellen. Sie beschreibt, wie die gewählten Antworten zu den Zielen des Bürgerbegehrens „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ stehen.

Für die inhaltliche Einordnung bleiben die einzelnen Antworten und – soweit abgegeben – die persönlichen Kommentare wichtig. Gerade die Kommentare können Beweggründe, Einschränkungen und Schwerpunkte sichtbar machen, die eine bloße Punktesumme nicht abbildet.

Wichtig: Die Gesamtpunktzahl ist keine Aussage darüber, welche Kandidatin oder welcher Kandidat insgesamt für das Bürgermeisteramt in Ettenheim vorzuziehen ist. Sie berücksichtigt ausschließlich die sieben Fragen dieses Kandidatenchecks. Andere kommunalpolitische Themen und persönliche oder fachliche Qualifikationen sind nicht Gegenstand dieser Auswertung.
Wichtig zur Einordnung: Dieser Kandidatencheck behandelt ausschließlich das Thema „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ und die damit verbundenen sieben Fragen. Er ist keine Gesamtbewertung der Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeisteramt. Andere politische Themen, persönliche Qualifikationen, Führungserfahrung und weitere Aspekte der Bürgermeisterwahl werden hier nicht bewertet.

Hintergrund zum Kandidatencheck

Im Oktober 2026 wird in Ettenheim eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister gewählt. Mit diesem Kandidatencheck möchten wir sichtbar machen, wie die drei Bewerberinnen und Bewerber das vom Gemeinderat beschlossene Anliegen „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ praktisch umsetzen wollen.

Worum geht es?
Nicht darum, Digitalisierung abzulehnen. Digitale Angebote können Verwaltung einfacher, schneller und komfortabler machen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob dort, wo die Stadt eigenen Gestaltungsspielraum hat, zusätzlich ein verlässlicher analoger Weg erhalten bleibt – für Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder nicht nutzen möchten, aber auch als robuste Alternative, wenn digitale Systeme einmal nicht zur Verfügung stehen.

Diesen Gedanken fassen wir mit dem Grundsatz „auch digital statt nur digital“ zusammen.

Auslöser der beiden Ettenheimer Bürgerbegehren waren konkrete Entscheidungen: die Möglichkeit rein digitaler öffentlicher Bekanntmachungen und die Abschaffung der Barzahlung direkt an der Schwimmbadkasse. Daraus entwickelte sich eine grundsätzlichere Frage: Wie sollen digitale und analoge Zugangs-, Kommunikations- und Zahlungswege künftig nebeneinander bestehen?

Auf den beiden Unterschriftensammlungen wurden zusammen rund 3.300 Unterschriften geleistet. Beim Bürgerbegehren „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ stellte der Gemeinderat am 30. Juni 2026 fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erklärte das Bürgerbegehren nach § 21 Abs. 4 GemO für zulässig und beschloss zugleich, die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme durchzuführen. Deshalb fand kein Bürgerentscheid mehr statt.

§ 21 Abs. 4 Satz 3 GemO sieht diesen Weg ausdrücklich vor: Ein Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Maßstab ist damit die im Bürgerbegehren selbst formulierte Maßnahme. Diese verlangt ein Konzept, das neben besseren digitalen Angeboten analoge Zugangswege für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft als gleichwertige Alternativen vorsieht – einschließlich telefonischer Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, schriftlicher Kommunikation auf Papier und der Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel.

Das anschließend vom Gemeinderat beschlossene Konzept „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ konkretisiert diesen Beschluss und bildet den derzeitigen Rahmen für die praktische Umsetzung. Entscheidend wird nun sein, wie die darin angelegten Grundsätze im Verwaltungsalltag ausgefüllt und weiterentwickelt werden.

Damit geht es beim Kandidatencheck nicht mehr um die Frage, ob das Anliegen umgesetzt werden soll.
Interessant ist vielmehr, welchen Weg die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister bei der Umsetzung einschlagen will: Wie verbindlich sollen analoge Alternativen erhalten bleiben? Was bedeutet „gleichwertig“ in der Praxis? Wie soll mit konkreten Fällen wie der Barzahlung im Schwimmbad umgegangen werden? Soll die Umsetzung aktiv überprüft und weiterentwickelt werden?

Warum sieben Auswahlfragen?

Allen drei Kandidatinnen und Kandidaten werden dieselben sieben Fragen mit denselben abgestuften Antwortmöglichkeiten vorgelegt. Dadurch sollen unterschiedliche politische Positionen möglichst klar und nachvollziehbar miteinander vergleichbar werden.

Die Antwortmöglichkeiten sind von uns formulierte Vorschlagstexte. Sie sollen typische unterschiedliche Haltungen abbilden und sind ausdrücklich keine Aussagen, die wir einem Kandidaten vorab zuschreiben. Jeder Kandidat kann die Antwort auswählen, die seiner Haltung am nächsten kommt, und diese zusätzlich mit einem persönlichen Kommentar von bis zu 300 Zeichen erläutern.

Die standardisierten Antwortmöglichkeiten machen die unterschiedlichen Positionen zu diesem Themenkomplex vergleichbar. Der Kandidatencheck bewertet ausschließlich die Haltung zum Anliegen des Bürgerbegehrens und ist keine Gesamtbewertung der Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeisteramt.

Die Seite besteht aus zwei Teilen:

Teil 1 – Kandidatenantworten und Auswertung:
Die Antworten aller drei Kandidaten liegen inzwischen vor und werden auf dieser Seite vollständig veröffentlicht und gegenübergestellt.

Teil 2 – Selbsttest für Wählerinnen und Wähler:
Sie können dieselben sieben Aussagen selbst auswählen und anschließend Ihre Antworten mit den veröffentlichten Kandidatenantworten in Teil 1 vergleichen.