Kandidatencheck für die Bürgermeisterwahl in Ettenheim im Oktober 2026
Im Oktober 2026 wird in Ettenheim ein neuer Bürgermeister oder einen neue Bürgermeisterin gewählt. Auf diesen Seiten werden die Antworten der Bewerber auf Fragen zur analogen Teilhabe veröffentlicht.
Der amtierende Bürgermeister hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Zahlungsvielfalt und Bürgernähe mehrfach in Frage gestellt. Er argumentierte, die Ausgestaltung der Kontakte zwischen Verwaltung und Bürgerschaft sei Teil der inneren Organisation der Verwaltung und falle daher in seine alleinige Zuständigkeit. Ein Bürgerentscheid könne darüber nicht stattfinden.
Wir Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen das anders: Das Bürgerbegehren hat die Außenkontakte der Verwaltung zu den Bürgern im Blick, und die Außenkontakte fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Deshalb kann darüber auch ein Bürgerentscheid stattfinden.
Zwischen Bürgermeister und Initiatoren des Bürgerbegehrens besteht also ein handfester Dissenz darüber, wo die Grenze der Zuständigkeiten zwischen Gemeinderat auf der einen und dem Bürgermeister auf der anderen Seite zu ziehen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben nun ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie die Bürgermeisterkandidaten diese Frage beantworten. Gerade wenn Bürgermeister, Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft über die Zuständigkeit nicht einig sind, darf man von Bewerbern um das Bürgermeisteramt eine klare Haltung erwarten.
Wir haben den bereits bekannten Kandidaten A. Ruchti und C.Kratt die folgenden Fragen gestellt:
- Fallen für Sie die im Bürgerbegehren adressierten Kontakte zwischen Bürgern und Verwaltung in den Bereich der inneren (Zuständigkeit Bürgermeister) oder äußeren (Zuständigkeit Gemeinderat/Bürgerentscheid) Verwaltungsorganisation? Bitte begründen Sie Ihre Einschätzung.
- Wenn Sie zum Bürgermeister gewählt werden sollten, würden Sie die Frage der Ausgestaltung der Kontakten der Verwaltung zu den Bürgern in Ihrer Zuständigkeit als Bürgermeister sehen oder dem Gemeinderat in dieser Grundsatzentscheidung ein Mitspracherecht einräumen?
Frau Kratt und Herr Ruchti haben die Fragen mit einer gemeinsamen Stellungnahme am 18.6.2026 wie folgt beantwortet:
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für kommunalpolitische Themen. Den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessengruppen begrüßen wir grundsätzlich und stehen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.
Nach gemeinsamer Abstimmung haben wir uns jedoch entschieden, die übersandten Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten. Das offizielle Bewerbungsverfahren für die Bürgermeisterwahl beginnt erst noch, sodass derzeit noch nicht feststeht, welche Personen tatsächlich kandidieren werden.
Unsere Entscheidung ist ausdrücklich nicht als mangelnde Dialogbereitschaft zu verstehen. Im Gegenteil: Für persönliche Gespräche und einen direkten Austausch zu den angesprochenen Themen stehen wir gerne zur Verfügung. Gerade bei komplexen kommunalpolitischen Fragestellungen halten wir den direkten Dialog für zielführender.
ir bitten um Verständnis und bedanken uns für Ihr Interesse am Austausch.
Um die Terminierung zu erleichtern, erhalten Sie unsererseits getrennt voneinander noch ein Gesprächsangebot.
Mit freundlichen Grüßen
A. Ruchti und C. Kratt
