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25.06.2026

Pressemitteilung

Der Beratungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am 30.6.26 ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinderat empfiehlt, das Bürgerbegehren „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ für zulässig zu erklären und die verlangte Maßnahme umzusetzen.

Nachdem die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren zunächst durchgehend für unzulässig eingestuft hatte, begrüßen wir ausdrücklich, dass nun anerkannt wird, dass das Thema analoge Teilhabe von grundsätzlicher Bedeutung ist und Gemeinderat und Bürgerschaft dabei mitreden können.

Ebenso begrüßen wir, dass die Verwaltung dem Gemeinderat angesichts der breiten Zustimmung für die geforderten Leitlinien empfiehlt, das Anliegen des Bürgerbegehrens inhaltlich zu übernehmen und die Maßnahme umzusetzen. Damit würde der Aufwand eines Bürgerentscheids vermieden.

Positiv bewerten wir ferner, dass der Stadt an einer schnellen Umsetzung gelegen ist, und die Stadt bereits einen Konzeptentwurf vorgelegt hat. Egal ob der Entwurf, der in der selben Sitzung direkt im Anschluss zur Abstimmung gestellt wird, im Alleingang im Rathaus oder in Absprache mit Ausschüssen oder Experten erstellt wurde, entscheidend ist, dass es der Forderung nach gleichwertigen Zugangswegen und Zahlungsmethoden vollumfänglich gerecht wird.

Der Konzeptentwurf der Verwaltung ist ein guter Ausgangspunkt, der jedoch die Forderungen des Bürgerbegehrens noch nicht in Gänze umsetzt. Wir werden unsere Änderungsvorschläge dem Gemeinderat unterbreiten. Es muss z.B. sichergestellt sein, dass Barzahler nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie vor einem Besuch im Schwimmbad oder in der Mediathek ins Bürgerbüro gehen müssen, während Kartenzahler vor Ort zahlen können. Ob das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wirklich ernst genommen wird, entscheidet sich auch an der Schwimmbadkasse.

Wir sind offen für Gespräche über Präzisierungen des Konzepts „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“. Wir sind bereit, unser Wissen konstruktiv in die Ausgestaltung des Konzeptes einzubringen, damit die Verwaltung für die kommenden Jahre eine praxistaugliche Leitlinie zur Hand hat.

In diesem Zusammenhang möchten wir klarstellen, dass wir entgegen der Behauptung der Stadt in ihrer Stellungnahme vom 19.6.26 nicht „immer wieder “rote Linien”“ definiert haben. Nur einmal haben wir, im Zusammenhang mit unserem Kompromissvorschlag zu den öffentlichen Bekanntmachungen, auf eine grundlegende Grenze hingewiesen: Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens können ohne Zustimmung der Unterzeichner keine wesentlichen Forderungen verändern oder verhandeln. Eine Zustimmung zu einer Kompromisslösung, die zentrale Inhalte faktisch entkernt hätte, wäre uns nicht möglich gewesen.

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten. Über das Ziel einer diskriminierungsfreien, analogen Teilhabe im Einflussbereich der Stadt Ettenheim besteht weitgehend Einigkeit. Entscheidend ist nun, dass die bestehende gute analoge Infrastruktur dauerhaft erhalten bleibt und für die Schwimmbadkasse eine pragmatische und diskriminierungsfreie Lösung für Barzahler gefunden wird.


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