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28.06.2026

Konzept-Änderungsvorschläge

Schreiben an den Ettenheimer Gemeinderat vom 27.6.2026.

An die Mitglieder des Gemeinderats
Ettenheim

Von R. Krais
Vertrauensperson Bürgerbegehren Zahlungsvielfalt und Bürgernähe
Ettenheim

Ettenheim, den 27.6.2026

Betreff: GR-Sitzung 30.6.26 – TOP 6. Konzept gleichwertige Zugangswege

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verwaltung sogleich ein Konzept zur analogen Teilhabe ausgearbeitet hat. Es zeigt, dass die Sorgen der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren Zahlungsvielfalt und Bürgernähe unterzeichnet haben, Gehör finden. Wir würdigen auch die in Ettenheim insgesamt gut erhaltene analoge Infrastruktur an den Schnittstellen zwischen Verwaltung der Bürgerschaft.

Der von der Verwaltung in Tagesordnungspunkt 6 zum Beschluss vorgelegte Konzeptentwurf ist ein guter Ausgangspunkt. Er setzt die Forderungen des Bürgerbegehrens jedoch nicht in Gänze um. Ergänzungsbedarf sehen wir in folgenden Punkten:

  • Die Wahl des Zugangsweg darf nicht zu Benachteiligungen führen, sonst ist es keine freie Wahl. Die Gleichwertigkeit als zentraler Punkt ist nicht durchgehend berücksichtigt.
  • Es geht nicht darum, die gegenwärtige Verwaltungspraxis darzustellen. Vielmehr sollen verbindliche Leitlinien für die Verwaltungspraxis festgelegt werden.
  • Die Wahlfreiheit des Zahlungswegs kommt im Entwurf der Stadt zu kurz.

Wir möchten Ihnen anbei einen überarbeiten Entwurf unterbreiten, der die Forderung des Bürgerbegehrens in unsren Augen vollumfänglich erfüllt. In Anbetracht der Kürze der uns dafür zur Verfügung gestellten Zeit bitten wir, den späten Versand unseres Entwurfs zu entschuldigen. Wir bitten Sie, unsere Ausführungen in der Sitzung am kommenden Dienstag in Ihre Beratungen einfließen zu lassen, und die Chance zu nutzen, zusammen mit der Übernahme des Bürgerbegehrens gleich eine Version des Konzepts zu verabschieden, die der Forderung des Bürgerbegehrens gerecht wird.

Wir sind offen für Gespräche über weitere Präzisierungen des Konzepts „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“. Wir sind bereit, unser Wissen konstruktiv in die Ausgestaltung des Konzeptes einzubringen, damit die Verwaltung für die kommenden Jahre eine praxistaugliche Leitlinie zur Hand hat.

gez. R. Krais für die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens


Analoge und digitale Zugangswege als gleichwertige Alternativen

(Konzept Zahlungsvielfalt und Bürgernähe)

überarbeiteter Entwurf der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Zahlungsvielfalt und Bürgernähe vom 27.06.2026

1. Präambel

Die Stadt Ettenheim versteht sich als moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung. Die Digitalisierung eröffnet Möglichkeiten, Verwaltungsleistungen einfacher, schneller und zeitunabhängig anzubieten. Gleichzeitig ist es Aufgabe einer Kommune, allen Bürgerinnen und Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen; unabhängig von Alter, technischen Kenntnissen, persönlichen Lebensumständen oder individuellen Präferenzen. Niemand wird aufgrund der Wahl seines Zahlungs- oder Zugangswegs diskriminiert. Digitale Angebote ergänzen und verbessern daher den Bürgerservice, sie werden jedoch nicht zu einer ausschließlichen Zugangsvoraussetzung. Analoge Zahlungs- und Zugangswege bleiben dauerhaft als gleichwertige Alternative erhalten.

Dieses Konzept bezieht sich auf die alltäglichen Kontakte mit Bürgern (natürliche Personen) und nicht auf die Zugangswege für Unternehmen (juristische Personen).

2. Ausgangslage

Bereits heute können weitgehend alle Vorgänge bei der Stadt Ettenheim sowohl analog als auch digital vorgebracht/eingegeben und bearbeitet werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen bestehen bundes-, landes- oder EU-rechtliche Vorgaben, die bestimmte Verfahrensweisen zwingend vorgeben.

Am 26.05.2026 wurde bei der Stadtverwaltung ein Bürgerbegehren eingereicht, in welchem die Stadtverwaltung dazu beauftragt werden soll, ein Konzept zu den Themen „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ zu erarbeiten, das neben besseren digitalen Angeboten analoge Zugangswege für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft als gleichwertige Alternativen vorsieht, einschließlich telefonischer Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, schriftlicher Kommunikation auf Papier und Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel.

Niemand im Gemeinderat und der Verwaltung möchte ausschließlich digitale Vorgänge, weder im Zahlungsverkehr noch im Bürgerkontakt. Die Digitalisierung nimmt jedoch eine immer größere Bedeutung ein, weshalb die Stadt Ettenheim auch digitale Möglichkeiten anbietet. Es geht dabei nicht um eine Ausschließlichkeit.

3. Zielsetzung

Dieses Konzept dient dazu, verbindliche Leitlinien für die Verwaltungspraxis festzulegen.
Die Stadt Ettenheim verfolgt folgende Ziele:

  • Bereitstellung gleichwertiger analoger und digitaler Kommunikations- und Zahlungs-
    wege;
  • Beibehaltung der Bürgernähe und der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen;
  • Förderung der Digitalisierung dort, wo sie Verwaltungsabläufe erleichtert und Service
    verbessert;
  • wirtschaftlicher und effizienter Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen.
4. Grundsätze des Verwaltungshandelns
4.1 Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, auf welchem Weg sie mit der Verwaltung in Kontakt treten möchten und wie sie bei städtischen Einrichtungen bezahlen. Die Stadtverwaltung bietet daher, soweit keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen, gleichwertig sowohl analoge als auch digitale Zugangs- und Zahlungswege an.

4.2. Digitalisierung als Angebot

Digitale Verfahren dienen der Verbesserung des Bürgerservices und der Verwaltungsmodernisierung. Sie ersetzen bestehende persönliche oder schriftliche Kontaktmöglichkeiten nicht, sie sind ein Zusatzangebot.

5. Bürgerkontakt und Kommunikationswege
5.1. Persönliche Vorsprache

Die persönliche Vorsprache im Rathaus bleibt ein wesentlicher Bestandteil des Bürgerservices. Hierzu gehören insbesondere:

  • persönliche Beratungsgespräche,
  • Antragsabgaben vor Ort,
  • Identitätsprüfungen,
  • Unterstützung bei komplexen Anliegen,
  • Hilfestellungen bei digitalen Verfahren.
  • Anmeldungen bei Kindergärten oder städtischen Einrichtungen
5.2. Telefonische Erreichbarkeit und Terminvergabe

Die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Menschen bleibt dauerhaft gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger können:

  • Auskünfte telefonisch erhalten,
  • Termine telefonisch vereinbaren,
  • Rückrufbitten hinterlassen,
  • sich bei Fragen zu digitalen Verfahren unterstützen lassen.
5.3. Schriftliche Kommunikation auf Papier

Die Kommunikation per Brief bleibt weiterhin möglich. Dies umfasst insbesondere:

  • Antragstellungen,
  • Nachreichungen von Unterlagen,
  • Widersprüche,
  • allgemeine Korrespondenz,
  • Informationsschreiben der Verwaltung.
5.4. Elektronische Kommunikation

Ergänzend werden jeweils technisch aktuelle digitale Kommunikationswege angeboten, derzeit (2026) beispielsweise

  • E-Mail,
  • Online-Formulare,
  • Serviceportale,
  • digitale Informationsangebote.
    Diese Angebote stellen zusätzliche Serviceleistungen dar.
6. Zahlungsvielfalt
6.1. Grundsatz

Bürgerinnen und Bürger sollen bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen bar und unbar bezahlen können.

6.2. Bargeld als Zahlungsmittel

Bargeld bleibt bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen als gleichwertiges Zahlungsmittel erhalten.

6.3. Unbare Zahlungsmöglichkeiten

Zusätzlich bietet die Stadt jeweils technisch aktuelle unbare Zahlungsmöglichkeiten an,derzeit (2026) beispielsweise:

  • EC-/Girokartenzahlung,
  • kontaktlose Kartenzahlung,
  • Überweisung,
  • Lastschriftverfahren,
  • EttenheimCARD
  • gegebenenfalls digitale Bezahlsysteme.

Die Einführung neuer Zahlungsmethoden erfolgt unter Berücksichtigung von Wirt-
schaftlichkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Bürgerfreundlichkeit.

7. Beispiele für die praktische Umsetzung
Dieses Konzept bezieht sich beispielsweise auf folgende Verwaltungsleistungen: Terminvereinbarung, Persönliche Anliegen/allgemeine Anfragen, Personalausweis beantragen, Führungszeugnis beantragen, Fundsachen anfragen, Veröffentlichung der Tagesordnungen des Gemeinderates, der Ortschaftsräte sowie der Ausschüsse, Einreichen von Unterlagen, Ausstellung von Ehe-/Geburtsurkunden, Beratung zu Bestattungsarten, Vergabe von Grabstätten, Unterstützung bei der Antragstellung für die Rente oder Sozialleistungen, Sondernutzungserlaubnisse beantragen, Anzeigen nach dem Gaststättenrecht vornehmen, Kindergartenplatzanmeldung, Beratung zu Betreuungsangeboten, Briefwahl beantragen, Handzettel, Broschüren, Wanderkarten, Parkgebühren, Schwimmbadgebühren, Mediathekgebühren, Flohmarktgebühren, Zahlungen bei städtischen Anlässe und Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten und auf städtischem Grund.

8. Schlussbestimmung

Die Stadt Ettenheim verfolgt das Ziel einer modernen und zugleich bürgernahen Verwaltung. Persönliche Erreichbarkeit und Digitalisierung stehen dabei nicht im Widerspruch, sondern ergänzen sich. Digitale Angebote sollen den Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtern. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auch künftig persönlich, telefonisch oder schriftlich bzw. mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld erledigen können. Damit verbunden ist die Erklärung, dass der Gemeinderat, soweit keine bundes- oder landesgesetzlichen sowie EU-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, diese Grundsätze auch für die Zukunft so gestalten und aufrechterhalten möchte.


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