Leserbrief zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“

Leserbrief von E. Frey in der Badischen Zeitung vom 5.6.26 zum Artikel „Initiative reicht 1774 Unterschriften ein“ vom 28. Mai und in der Lahrer Zeitung vom 10.6.2026 zum Artikel „1774 Bürger geben ihre Unterschrift“, ebenfalls vom 28. Mai.

Wer entscheidet über Bürgernähe?

Beim in Ettenheim eingereichten Bürgerbegehren „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ geht es inzwischen um mehr als Bargeld und telefonische Erreichbarkeit gleichberechtigt neben digitalen Angeboten. Es geht um eine Machtfrage. Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass darüber allein der Bürgermeister entscheiden darf. Bürgerentscheid und folglich auch der Gemeinderat hätten dann rechtlich nichts zu sagen.

So eindeutig, wie Bürgermeister und Kommunalamt behaupten, ist die Rechtslage offenbar nicht. Juristen vertreten hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen. Die entscheidende Frage lautet: Geht es um interne Verwaltungsabläufe, für die der Bürgermeister zuständig ist, oder um die Festlegung von Grundsätzen für die Verwaltung, die dem Gemeinderat obliegt?

Der Gemeinderat entscheidet am 30. Juni also möglicherweise nicht nur über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Er entscheidet auch darüber, ob er sich bei dieser Grundsatzfrage selbst für unzuständig erklärt, weil er die Rechtsauffassung des Bürgermeisters übernimmt, obwohl hierzu unter Juristen keineswegs Einigkeit besteht. Mehr als 15 Prozent der Ettenheimer Wahlberechtigten haben mit ihrer Unterschrift unter das Bürgerbegehren bereits deutlich gemacht, dass sie mitreden wollen. Die spannende Frage ist nun, ob der Gemeinderat das auch von sich behauptet.

Das Bürgerbegehren fordert nicht detailliert die Einführung bestimmter Maßnahmen. Es fordert lediglich, dass politisch über ein Konzept entschieden wird, das Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft gleichberechtigte analoge Zugangswege ermöglicht. Klingt das nicht sehr nach einer Grundsatzentscheidung über die Außenwirkung der Stadtverwaltung? Die eigentliche Frage ist daher: Will der Gemeinderat über solche Grundsatzfragen überhaupt noch mitentscheiden?