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30.6.2026

Anhörung der Vertrauenspersonen

in der Gemeinderatssitzung am 30.6.2026
Tagesordnungspunkt 5: Bürgerbegehren Zahlungsvielfalt und Bürgernähe – Anhörung der Vertrauenspersonen sowie Entscheidung über die Zulässigkeit

Redemanuskript

1. Begrüßung

Guten abend zusammen, mein Name ist Roman Krais, ich freue mich, dass ich hier vor dem Gemeinderat sprechen kann, als Vertrauensperson für das Bürgerbegehren Zahlungsvielfalt und Bürgernähe.

2. Zulässigkeit

Sie beschließen heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Darüber sind in den vergangenen Wochen viele Argumente ausgetauscht worden.

Ein Bürgerbegehren darf nur über Fragen stattfinden, über die auch der Gemeinderat entscheiden könnte. Über Fragen, für die der Bürgermeister zuständig ist, kann kein Bürgerentscheid stattfinden. Der einschlägige Rechtskommentar über Bürgerbegehren von Jens Schellenberger beschreibt den Bereich, in dem der Gemeinderat nicht mitreden darf, so:

»Zu den Fragen, die der inneren Organisation zuzurechnen sind, gehören generell die gesamte Gliederung der Verwaltung in einzelne Fachbereiche, Ämter, Referate, der Geschäftsverteilungsplan, der personellen und sachlichen Ausstattung einzelner Verwaltungsbereiche, Erlass von Dienstanweisungen und dergleichen.«

Also das Tagesgeschäft von internen Abläufen im Rathaus. Ein Bürgermeister muss seine Verwaltung so einrichten können, dass er effektiv arbeiten kann. Die Bürger sind davon nicht unmittelbar betroffen.

Wenn es aber nicht ums Tagesgeschäft sondern um Grundsätzliches oder die Außenkontakte geht, dann kommt der Gemeinderat ins Spiel. Der Rechtskommentar sagt dazu folgendes:

»Zu der äußeren Organisation der Gemeindeverwaltung zählen solche kommunalverfassungsrechtliche Grundentscheidungen, welche überwiegend Außenwirkung gegenüber der Bürgerschaft entfalten.«

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens gehört zu dieser äußeren Organisation. Es geht nicht um technische Details. Es geht um eine Grundsatzentscheidung über die Außenkontakte der Verwaltung zu den Bürgern. Es geht um Leitlinien für die Verwaltung in der digitalen Zukunft.

Wir empfehlen dem Gemeinderat deshalb, dass Sie heute die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.

3. gute Ausgangslage

Ich möchte hier ausdrücklich anerkennen, dass Ettenheim mit seinen analogen Angeboten an die Bürger gut dasteht.

Das, was das Bürgerbüro derzeit leistet, geht über das, was im Konzept gefordert wird, hinaus. Wir wollen, dass das so bleibt. Der Druck zur Einschränkung von analogen Angeboten kommt nicht aus dem Rathaus. In der Sitzungsvorlage steht ganz korrekt:

»Niemand im Gemeinderat und der Verwaltung möchte ausschließlich digitale Vorgänge.«

Nur ist das leider längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Liste, wo man nicht mehr mit Bargeld bezahlen kann oder die Verwaltung sich abschottet, wird immer länger. Und da geht es nicht um Konsum sondern um grundlegende öffentliche Dienstleistungen:

  • Die KfZ-Zulassungstelle in Lahr
    Und es geht nur noch mit Terminvereinbarung.
  • Parkscheinautomaten in Emmendingen
  • Fahrscheinautomaten in den neuen Freiburger Bussen
  • vielen Parkhäuser in Freiburg
  • der neue Rufbus LöGo im Landkreis Lörrach
  • In Kempten gibt es eine Stadtbücherei, die kein Bargeld mehr akzeptiert.
  • Im Freiburger Rathaus gibt es eine Terminpflicht für fast alles, auch wenn man nur
    schnell seinen neuen Ausweis abholen will.
  • Ins Finanzamt in Freiburg kommt man nur noch mit Termin rein. Es gibt keine Servicestelle mehr.
  • Und dann natürlich die Deutsche Bahn.

Und jetzt eben auch in Ettenheim. Seit vergangenem Jahr kann man an der Schwimmbadkasse nicht mehr mit Bargeld bezahlen.

Digitalzwang ist leider ein Thema, von dem immer mehr Teile der Bevölkerung direkt betroffen sind.

Keiner erwartet von der Stadt Ettenheim, dass Sie einen weltweiten Trend umkehren kann. Wir wollen uns bei unseren städtischen Einrichtungen die Alternativen erhalten.

Das Bürgerbegehren kann durchaus als eine Würdigung der Leistungen Ettenheims gesehen werden. Ettenheim steht besser da als viele andere Gemeinden. Wir wollen, dass das, was in den letzten Jahrzehnten an Gutem geschaffen wurde, erhalten bleibt. Und das auch bei einer neuen Bürgermeisterin oder einem neuen Bürgermeister.

Wir wollen mit dem Konzept Ihnen als Gemeinderäte auch ein Mittel an die Hand geben, mit dem Sie uns Bürger vor Druck von außen in Richtung Zwangsdigitalisierung schützen können. Auch wenn z.B. mit Verweis auf die Gemeindekassenordnung eine weitere Barzahlungsmöglichkeit abgschafft werden soll. Wir ziehen doch im Prinzip am selben Strang.

4. überarbeitete Version des Konzepts

Wir begrüßen sehr, dass das Bürgerbegehren jetzt schnell umgesetzt werden soll. Die Verwaltung hat sehr schnell einen Konzeptentwurf vorgelegt. Vielleicht war es einen Tick zu schnell. Vor erst einer Woche haben wir zum ersten Mal davon gehört. Der Entwurf ist nicht schlecht, aber er setzt das Anliegen des Bürgerbegehrens nicht vollumfänglich um. Es gibt ein paar Aspekte, die darin nicht ausreichend berücksichtigt sind, namlich:

  • Die Wahl des Zugangsweg darf nicht zu Benachteiligungen führen, sonst ist es keine freie
    Wahl. Die Gleichwertigkeit als zentraler Punkt ist nicht durchgehend berücksichtigt.
  • Dann soll es bei dem Konzept nicht darum gehen, die gegenwärtige Verwaltungspraxis
    darzustellen. Sondern es sollen verbindliche Leitlinien für die Verwaltungspraxis für die
    Zukunft festgelegt werden.
  • Das Wahlrecht beim Zahlen mit Bargeld kommt in dem Entwurf zu kurz.

Wenn Barzahler vor einem Besuch im Schwimmbad erst ins Bürgerbüro gehen müssen, aber Kartenzahler vor Ort zahlen können, dann ist das keine Gleichwertigkeit und keine Wahlfreiheit. Das Bürgerbegehren spricht aber von gleichwertigen Alternativen, das ist eine zentrale Forderung, die das Konzept zwingend erfüllen muss.

Damit das von der Stadt vorgelegte Konzept als Erfüllung des Bürgerbegehrens akzeptiert werden kann, muss es nachgebessert werden. Weil man nicht weiterkommt, wenn nur gemeckert wird, haben wir uns am Samstag, den 27.6., hingesetzt und das Konzept so ergänzt, dass es alle Forderungen des Bürgerbegehrens erfüllt. Wir haben es an alle Gemeinderäte verschickt, Sie müssten es alle vorliegen haben. Wir haben auch einige Ausdrucke zum Verteilen hier dabei.

Wir möchte an dieser Stelle eines klar machen: Wenn Sie im nächsten Tagesordnungspunkt die erste Version des Konzepts aus der Beschlussvorlage unverändert beschließen sollten, wäre die vom Bürgerbegehren geforderte Maßnahme damit nicht vollständig umgesetzt. Es würde dann im Nachgang eine Auseinandersetzung über diesen Punkt folgen. Wir sind es den Unterzeichnern schuldig, dass ein Konzept beschlossen wird, das die Forderung des Bürgerbegehrens ganz und nicht nur teilweise erfüllt.

Es braucht gut 700 Unterschriften von Leuten, die sagen: „Eine abgespeckte Version lassen wir uns nicht gefallen”, und dann sind wir wieder da, wo wir jetzt auch schon sind. Nur dass gleichzeitig vielleicht noch ein Verfahren gegen die mangelnde Umsetzung läuft. Ist es das wert? Wo wir uns im Wesentlichen doch einig sind?

Wir empfehlen daher, unseren ergänzten Konzeptentwurf zu beschließen. Damit wäre das Bürgerbegehren erfüllt.

Wenn es darin größere Unklarheiten geben sollte, empfehlen wir, die Entscheidung zu vertagen, damit Zeit für eine Feinabstimmung bleibt.

Wir bitten Sie, jetzt nicht durch einen vorschnellen Beschluss sehenden Auges neue Probleme in die Welt zu setzen, die vermeidbar wären.

5. Schwimmbad

Wichtiger als der Wortlaut des Konzept ist, wie es gelebt wird. Ob das Bürgerbegehren wirklich ernst genommen wird, muss sich an der Schwimmbadkasse zeigen. Dort sind die Grundsätze des Konzepts seit letztem Jahr nicht mehr erfüllt.

Es wird nicht gefordert, dass das neu beschaffte Kassensystem wieder abgeschafft wird. Aber daneben muss eine gleichwertige Möglichkeit für Barzahler geschaffen werden.

Wir sind sicher, dass das möglich ist. Wir schlagen Folgendes vor:

Wir machen einen Ideenwettbewerb für Barzahlungsmöglichkeiten am Schwimmbad. Die Kriterien, die erfüllt werden müssen, sind:

  • gleichwertig
  • pragmatisch / kostengünstig
  • kundenfreundlich

Daran können sich alle beteiligen, Bademeister, Dauergäste, Campingplatzbesucher, pfiffige Ettenheimer Unternehmer, das Jugendforum, der Schwimmbadverein… Die fünf besten Vorschläge bekommen als Prämie eine Jahresfreikarte für 2027. So etwas bringt nicht nur ganz neue Ideen auf den Tisch sondern macht auch noch Spaß. Warum nicht auf die Ideen und die Erfahrungen der Bürger zurückgreifen? Warum die Bürger nicht beteiligen?

6. Demokratie als Gewinner

Es geht doch nicht darum, wer dieses Bürgerbegehren „gewinnt“, es geht darum, die Sorgen vieler Bürger vor einer Digitalisierung, die am Menschen vorbei geht, endlich ernst zu nehmen, und die Digitalisierung zielgerichteter dort einzusetzen, wo sie den Menschen (und nicht den Konzernen) nützt.

Wenn überhaupt in den Kategorien Gewinner und Verlierer gedacht wird, dann soll die Demokratie als Gewinner aus dem Bürgerbegehren hervorgehen. Wenn wir das so sehen, dann profitieren wir alle davon. Und wir setzen damit dann ein Zeichen gegen Politikverdrossenheit.

7. Abschluss

Gerade hat der Seniorenrat Österreichs ein Recht auf analoge Alternativen gefordert . Große Sozialverbände wie die Caraitas, die Diakonie die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesjugendring und viele andere fordern, dass weiter mit Bargeld bezahlt werden kann, insbesondere auch bei öffentlichen Einrichtungen. Auch sollten wir die Bedenken des des Ettenheimer Jugendforums ernst nehmen, die heute hier vorgetragen wurden.

Es besteht eine große Einigkeit. Beschließen Sie ein Konzept, das alle Forderungen des Bürgerbegehrens erfüllt, und zeigen Sie durch eine wie auch immer geartete Erweiterung der Schwimmbadkasse, dass Sie es mit den gleichwertigen Barzahlmöglichkeiten bei der Stadt ernst meinen.

Lassen Sie uns zusammen eine pragmatische Lösung finden.


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