7.7.2026
Pressemitteilung
Zwei Bürgerbegehren – zwei Erfolge auf ganzer Linie für die Bürger
Die beiden Ettenheimer Bürgerbegehren „Auch digital statt nur digital“ waren ein außergewöhnlicher Erfolg der direkten Demokratie. Für beide Bürgerbegehren wurden insgesamt rund 3.300 Unterschriften gesammelt.
Nachdem in den letzten Jahren bundesweit immer mehr analoge Verfahren stark eingeschränkt oder abgeschafft wurden, war die Umstellung der Bekanntmachungssatzung auf eine digitale Veröffentlichung der konkrete Auslöser für die Bürgerbegehren. Dahinter stand jedoch von Anfang an eine viel grundlegendere Frage: Wie bleibt in Zeiten fortschreitender Digitalisierung der Zugang zur Verwaltung auch künftig analog und digital gleichberechtigt möglich?
Die Bürgerbegehren richteten sich deshalb ausdrücklich nicht gegen die Digitalisierung, sondern für die dauerhafte Wahlfreiheit zwischen digitalen und analogen Zugangswegen. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz gewinnt diese Frage zunehmend an Bedeutung.
Der Weg dorthin war juristisch anspruchsvoll. Die Tatsache, dass das neue Kassensystem im Schwimmbad nie direkt vom Gemeinderat diskutiert wurde sondern nur indirekt und vergleichsweise intransparent als einer von vielen Punkten im Rahmen der Haushaltsberatungen machte diesen Vorgang schwer greifbar. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ wurde dann mit großer Sorgfalt und über einen langen Zeitraum gemeinsam mit einem auf Bürgerbegehren spezialisierten Juristen entwickelt. Da das Anliegen ganz verschiedene Bereiche des Verwaltungsalltags betrifft, lag die größte Schwierigkeit darin, eine Fragestellung zu formulieren, die der von der Rechtsprechung geforderten Vollziehbarkeit gerecht wird.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Im ersten Bürgerbegehren nahm der Gemeinderat die ausschließlich digitale Bekanntmachungssatzung zurück. Im zweiten Bürgerbegehren beschloss er ein Konzept zur gleichwertigen Ausgestaltung analoger und digitaler Zugangswege. In beiden Fällen ließ der Gemeinderat den Bürgerentscheid entfallen. Dies hat nach § 21 Abs. 4 der Gemeindeordnung dieselbe rechtliche Wirkung wie ein erfolgreicher Bürgerentscheid – nur ohne dass die Bürgerschaft überhaupt abstimmen musste. Mehr kann ein Bürgerbegehren kaum erreichen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Gemeinderat das zweite Bürgerbegehren letztlich für zulässig erklärte, obwohl die Stadtverwaltung bis zuletzt dessen Unzulässigkeit vertreten hat. Der Rat ist damit nicht nur unserer Rechtsauffassung gefolgt, sondern hat dem Bürgermeister damit gleichzeitig das von ihm geforderte Recht abgesprochen, über die Frage der Ausgestaltung der Kontakte zwischen Verwaltung und Bürgerschaft alleine entscheiden zu können.
Wir begrüßten ausdrücklich, dass die Verwaltung einen Konzeptentwurf vorlegte. Gleichzeitig machten wir deutlich, dass dieser aus unserer Sicht die Forderungen des Bürgerbegehrens noch nicht vollständig erfüllte und unterbreiteten eigene Verbesserungsvorschläge. Der Gemeinderat beschloss im Tagesordnungspunkt 6 schließlich weitgehend das von der Verwaltung vorgelegte Konzept und übernahm nur einige Anregungen der Vertrauensleute.
In der Gemeinderatssitzung wurde wiederholt Vertrauen eingefordert. Dieses Vertrauen bringen wir Vertrauensleute gerne entgegen – verbunden mit der Erwartung, dass die beschlossenen Grundsätze nun auch vollständig und dauerhaft berücksichtigt werden. Ob sich dieses Vertrauen bestätigt, wird die Verwaltungspraxis der kommenden Jahre zeigen.
Die teilweise emotionalen Wortbeiträge im Gemeinderat zeigten zugleich, dass direkte Demokratie auf kommunaler Ebene für viele Beteiligte noch ungewohnt ist. Während die repräsentative Demokratie vom Vertrauen in die Entscheidungen der gewählten Vertreter lebt, vertrauten die Initiatoren bewusst auf das gesetzlich vorgesehene Instrument der direkten Demokratie, um eine kommunale Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Am Ende überwog die gemeinsame Verantwortung für eine tragfähige Lösung: In beiden Fällen übernahm der Gemeinderat die zentralen Anliegen der Bürgerbegehren.
Mit dem Beschluss des Konzepts beginnt nun die eigentliche Umsetzung. Entscheidend wird sein, ob die beschlossenen Grundsätze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Verwaltungsalltag tatsächlich gelebt werden. Ein wichtiger Gradmesser wird dabei die Frage sein, ob die Stadtverwaltung künftig eine pfiffige Lösung für die Barzahlung an der Schwimmbadkasse findet. Gerade an diesem Beispiel wird sich zeigen, wie ernst die beschlossene Gleichwertigkeit analoger und digitaler Zugangswege und damit das Bürgerbegehren, zu dessen vollständiger Umsetzung sich der Gemeinderat verpflichtet hat, genommen wird.
