8.7.2026
Zustandekommen der Endfassung des Konzepts „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“
Die Stadt Ettenheim hatte, nachdem sie bis kurz vor der Gemeinderatssitzung am 30.6.2026 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Zahlungsvielfalt und Bürgernähe in Frage gestellt hatte, in einem wenig transparenten Vorgang eine Konzeptentwurf erarbeitet und diesen am 22.6.2026 ins Ratsinformationssystem eingestellt, ohne die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens oder die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
Diese Seite gibt eine Übersicht über die Schritte von diesem ersten Entwurf zur vom Gemeinderat beschlossenen endgültigen Verison.
Öffentlich zugänglich sind vier Versionen des Konzepts:
- 22.06.2026: Im Ratsinformationssystem eingestellter erster Entwurf der Verwaltung
- 27.06.2026: An die Gemeinderäte verschickter modifizierter Entwurf der Initiatoren (siehe auch unten)
- 30.06.2026 im Laufe des Tages(?): Im Ratsinformationssystem eingestellter zweiter Entwurf der Verwaltung mit teilweiser Übernahme von Änderungsvorschlägen. (Diese Version wurde im Ratsinfomanagement nachträglich am 2.7.26 überschrieben.)
- 30.06.2026 abends: endgültige Version, die nochmal leicht vom zweiten Entwurf der Verwaltung abweicht. Diese wurde am 1.7.26 auf den Internetseiten der Stadt veröffentlicht.
Im Anschluss finden Sie den modifizierten Entwurf der Initiatoren vom 27.6.26, der nach Ansicht der Vertrauensleute den vorangegangenen Beschluss des Gemeinderats, die Forderung des Bürgerbegehrens zu übernehmen, vollumfänglich umgesetzt hätte. Die Änderungsvorschläge, die der Gemeinderat übernommen hat, sind darin grün markiert. Die vom Gemeinderat nicht übernommenen Änderungsvorschläge sind gelb markiert.
Analoge und digitale Zugangswege als gleichwertige Alternativen
(Konzept Zahlungsvielfalt und Bürgernähe)
überarbeiteter Entwurf der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Zahlungsvielfalt und Bürgernähe vom 27.06.2026
1. Präambel
Die Stadt Ettenheim versteht sich als moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung. Die Digitalisierung eröffnet Möglichkeiten, Verwaltungsleistungen einfacher, schneller und zeitunabhängig anzubieten. Gleichzeitig ist es Aufgabe einer Kommune, allen Bürgerinnen und Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen; unabhängig von Alter, technischen Kenntnissen, persönlichen Lebensumständen oder individuellen Präferenzen. Niemand wird aufgrund der Wahl seines Zahlungs- oder Zugangswegs diskriminiert. Digitale Angebote ergänzen und verbessern daher den Bürgerservice, sie werden jedoch nicht zu einer ausschließlichen Zugangsvoraussetzung. Analoge Zahlungs- und Zugangswege bleiben dauerhaft als gleichwertige Alternative erhalten.
Dieses Konzept bezieht sich auf die alltäglichen Kontakte mit Bürgern (natürliche Personen) und nicht auf die Zugangswege für Unternehmen (juristische Personen).
2. Ausgangslage
Bereits heute können weitgehend alle Vorgänge bei der Stadt Ettenheim sowohl analog als auch digital vorgebracht/eingegeben und bearbeitet werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen bestehen bundes-, landes- oder EU-rechtliche Vorgaben, die bestimmte Verfahrensweisen zwingend vorgeben.
Am 26.05.2026 wurde bei der Stadtverwaltung ein Bürgerbegehren eingereicht, in welchem die Stadtverwaltung dazu beauftragt werden soll, ein Konzept zu den Themen „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ zu erarbeiten, das neben besseren digitalen Angeboten analoge Zugangswege für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft als gleichwertige Alternativen vorsieht, einschließlich telefonischer Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, schriftlicher Kommunikation auf Papier und Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel. Da die in diesem Begehren formulierte Zielsetzung bereits der gelebten Verwaltungspraxis entspricht, kann der Gemeinderat dem Bürgerbegehren abhelfen und die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme durchführen.
Niemand im Gemeinderat und der Verwaltung möchte ausschließlich digitale Vorgänge, weder im Zahlungsverkehr noch im Bürgerkontakt. Die Digitalisierung nimmt jedoch eine immer größere Bedeutung ein, weshalb die Stadt Ettenheim auch digitale Möglichkeiten anbietet. Es geht dabei nicht um eine Ausschließlichkeit.
Dieses Konzept dient dazu, diese Verwaltungspraxis transparent darzustellen.
3. Zielsetzung
Dieses Konzept dient dazu, verbindliche Leitlinien für die Verwaltungspraxis festzulegen.
Die Stadt Ettenheim verfolgt folgende Ziele:
- Bereitstellung gleichwertiger analoger und digitaler Kommunikations- und Zahlungs-
wege; - Beibehaltung der Bürgernähe und der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen;
- Förderung der Digitalisierung dort, wo sie Verwaltungsabläufe erleichtert und Service
verbessert; - wirtschaftlicher und effizienter Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen.
4. Grundsätze des Verwaltungshandelns
4.1 Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, auf welchem Weg sie mit der Verwaltung in Kontakt treten möchten und wie sie bei städtischen Einrichtungen bezahlen. Die Stadtverwaltung bietet daher, soweit keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen, gleichwertig sowohl analoge als auch digitale Zugangs- und Zahlungswege an.
4.2. Digitalisierung als Angebot
Digitale Verfahren dienen der Verbesserung des Bürgerservices und der Verwaltungsmodernisierung. Sie ersetzen bestehende persönliche oder schriftliche Kontaktmöglichkeiten nicht, sie sind ein Zusatzangebot.
5. Bürgerkontakt und Kommunikationswege
5.1. Persönliche Vorsprache
Die persönliche Vorsprache im Rathaus bleibt ein wesentlicher Bestandteil des Bürgerservices. Hierzu gehören insbesondere:
- persönliche Beratungsgespräche,
- Antragsabgaben vor Ort,
- Identitätsprüfungen,
- Unterstützung bei komplexen Anliegen,
- Hilfestellungen bei digitalen Verfahren.
- Anmeldungen bei Kindergärten oder städtischen Einrichtungen
5.2. Telefonische Erreichbarkeit und Terminvergabe
Die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Menschen bleibt dauerhaft gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger können:
- Auskünfte telefonisch erhalten,
- Termine telefonisch vereinbaren,
- Rückrufbitten hinterlassen,
- sich bei Fragen zu digitalen Verfahren unterstützen lassen.
5.3. Schriftliche Kommunikation auf Papier
Die Kommunikation per Brief bleibt weiterhin möglich. Dies umfasst insbesondere:
- Antragstellungen,
- Nachreichungen von Unterlagen,
- Widersprüche,
- allgemeine Korrespondenz,
- Informationsschreiben der Verwaltung.
5.4. Elektronische Kommunikation
Ergänzend werden jeweils technisch aktuelle digitale Kommunikationswege angeboten, derzeit (2026) beispielsweise
- E-Mail,
- Online-Formulare,
- Serviceportale,
- digitale Informationsangebote.
Diese Angebote stellen zusätzliche Serviceleistungen dar.
6. Zahlungsvielfalt
6.1. Grundsatz
Bürgerinnen und Bürger sollen bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen bar und unbar bezahlen können.
6.2. Bargeld als Zahlungsmittel
Bargeld bleibt bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen als gleichwertiges Zahlungsmittel erhalten.
6.3. Unbare Zahlungsmöglichkeiten
Zusätzlich bietet die Stadt jeweils technisch aktuelle unbare Zahlungsmöglichkeiten an, derzeit (2026) beispielsweise:
- EC-/Girokartenzahlung,
- kontaktlose Kartenzahlung,
- Überweisung,
- Lastschriftverfahren,
- EttenheimCARD
- gegebenenfalls digitale Bezahlsysteme.
Die Einführung neuer Zahlungsmethoden erfolgt unter Berücksichtigung von Wirt-
schaftlichkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Bürgerfreundlichkeit.
7. Beispiele für die praktische Umsetzung
8. Schlussbestimmung
Die Stadt Ettenheim verfolgt das Ziel einer modernen und zugleich bürgernahen Verwaltung. Persönliche Erreichbarkeit und Digitalisierung stehen dabei nicht im Widerspruch, sondern ergänzen sich. Digitale Angebote sollen den Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtern. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auch künftig persönlich, telefonisch oder schriftlich bzw. mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld erledigen können. Damit verbunden ist die Erklärung, dass der Gemeinderat, soweit keine bundes- oder landesgesetzlichen sowie EU-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, diese Grundsätze auch für die Zukunft so gestalten und aufrechterhalten möchte.
